• 8. Mai 2024 19:31

Tätigkeitsbereiche

Worum geht es?

Unsere Initiative will der zunehmenden und bereits weit verbreiteten Schallbelastung bei Tieffrequenzen und Infraschall entgegen wirken. Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil durch neue Technologien der Energieversorgung und zunehmende Automatisierung und Leistungssteigerung bei Industrieanlagen verursacht.

Wissen um potenziell tieffrequente Emissionen und deren Wirkung wird in Genehmigungen von neuen Anlagen, bei Betreibern und Anlagenbauern nicht ausreichend berücksichtigt.

Trotz Beschwerden von Betroffenen, aber auch Einsprechungen von Fachleuten, gibt es bisher kaum Maßnahmen, die Situation zu klären und Abhilfe zu schaffen.

Die Ergebnisse mit den bisher üblichen Messungen liegen in allen uns bekannten Fällen unterhalb der Anhaltswerte und spiegeln nicht die Realität der Wahrnehmung der Tieffrequenzen wieder.

Für die Klärung der Situation setzen wir uns ein:

– Vor Ort – Kontakt mit Verursachern, Gemeindevertretern, zuständigen Umwelt-Behörden, Projektierern
– Auf Kreisebene – Kontakt zu Bürgervertreterinnen und -vertretern auf Kreisebene
– Auf Landesebene – Austausch mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg, Petitionen- Auf Bundesebene
– Austausch mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesumweltamt – Beobachtung der Entwicklungen vor Ort und regional

Kritik an den Messverfahren und -methodik

Die Immissionsschutzbehörde ist für Lärmbeschwerden zuständig, auch bei einer Belastung durch Tieffrequenzen und Infraschall. Die Messungen erfolgen über einen kurzen Zeitraum von wenigen Minuten. Schwingungen (Körperschall), werden nicht gemessen bzw. beurteilt. Infraschall < 8 Hz wird nicht ermittelt, weil dieser nicht Bestandteil der Beurteilung nach den geltenden Regeln der DIN 45680 ist. Wenn die Anhaltswerte nicht überschritten sind, was in allen uns bekannten Fällen so ist, ermittelt die Behörde nicht weiter, auch in den Fällen, bei denen eine nachvollziehbare Einwirkung von Tieffrequenzen oder Infraschall vorhanden ist.

Was könnte besser laufen?

– In vielen Fällen könnten nur Langzeitmessungen die Situation klären, hierzu wären Standards zu definieren
– Wenn verursachende Quellen vermutet werden, sollten Messungen unangekündigt erfolgen oder besser unter gezielter Schaltung der Anlagen
– Die Beurteilung von Schwingungen müsste bei vermuteten Einwirkungen von Körperschall durchgeführt werden

    Welche weiteren Maßnahmen sind notwendig?

    – Regelmäßiges messtechnisches Monitoring (zumindest im Falle von Beschwerden)
    – Lärmkontingentierung: Festlegung von zulässigen Obergrenzen für Gebiete
    – Regelungen für Tieffrequenzen im Genehmigungsverfahren und im Rahmen der Überwachung von Anlagen
    – Hersteller von Anlagen sollten schallmindernde Maßnahmen vorsehen, wo möglich

    Politische Arbeit

    Petitionen Deutscher Bundestag

    2022 Wir fordern Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall und Infraschall
    Text und in Bearbeitung

    2021 Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen tieffrequenter Immissionen und Infraschalles
    Text und Beschlussempfehlung